Herzlich Willkommen

Wir sind umgezogen!

Sie finden uns ab jetzt in der Großen Diesdorfer Straße 91 in 39110 Magdeburg.


Ab sofort: Leihwagen verfügbar (Neuwagen)!!! 



Wir freuen uns, dass sie unsere Website besuchen. 


Seit 2018 geben wir unser Bestes, Ihre Wünsche bzw. Vorstellungen mit höchsten Qualitätsansprüchen umzusetzen und kreativ zu erweitern. 


Bei uns werden ausschließlich  hochwertige Folien von namenhaften Herstellern wie Avery Dennision, 3M, Oracal, Hexis und KPMF verwendet, um ein optimales Folierergebnis erreichen zu können und somit unsere Kunden glücklich zu machen. 

AGB´s

 

1. Vertragsgegenstand

 

Die abgeschlossenen Verträge basieren auf den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) und beziehen sich auf die Anbringung von Spezialfolien an Kundenfahrzeugen. Nach Absprache besteht auch die Möglichkeit, die Folien auf anderen Oberflächen oder Gegenständen anzubringen. In diesem Fall gelten die AGBs entsprechend, sofern sie relevant sind.

  

2. Gestaltung nach Kundenwunsch / Rechte Dritter / Urheberrecht

 

Sollte der Kunde eine individuelle Gestaltung seiner Folie wünschen, bitten wir ihn, uns unmittelbar nach Vertragsschluss die erforderlichen Angaben und Vorlagen für den Foliendruck zukommen zu lassen. Dabei verpflichtet sich der Käufer, keine Vorlagen zu übermitteln, die die Rechte Dritter (insbesondere Urheberrecht, Namensrecht und Markenrechte) verletzen oder gegen geltende Gesetze verstoßen. Sobald ein Entwurf fertiggestellt ist, bitten wir den Kunden, diesen zu überprüfen und uns die Freigabe für den Druck zu erteilen. Sollten Fehler im Motiv auftreten, bitten wir den Kunden, diese VOR dem Druck zu melden. Der Kunde stellt uns ausdrücklich von allen Ansprüchen Dritter frei, die in diesem Zusammenhang gegen uns geltend gemacht werden. Diese Freistellung umfasst auch die Kosten einer eventuell erforderlichen Rechtsverteidigung durch uns. Zu Werbezwecken erstellen wir regelmäßig Fotos unserer Arbeiten sowie von Kundenfahrzeugen und veröffentlichen diese auf unserer Webseite, Facebook und Instagram. Dabei werden Kennzeichen unkenntlich gemacht, um die Persönlichkeitsrechte zu wahren. Die Rechte an den Bildern liegen ausschließlich bei uns und dürfen ohne unsere Zustimmung weder kopiert noch veröffentlicht werden.

 

3. Zeitlicher Rahmen der Folierung

 

Die Dauer der Arbeiten hängt von der Beschaffenheit des Fahrzeugs und der erforderlichen Vorarbeit ab. In der Regel dauern die Arbeiten bei uns zwischen zwei und fünf Tagen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, andere individuelle Absprachen zu treffen, um den zeitlichen Rahmen anzupassen. Bitte beachten Sie, dass dies nur eine allgemeine Einschätzung ist und die tatsächliche Dauer von verschiedenen Faktoren abhängen kann.

 

4. Ort der Leistung

 

Der Kunde muss das Fahrzeug zum vereinbarten Zeitpunkt in unserer Werkshalle abgeben, nachdem es ohne Zusatz von Wachsen o.Ä. gewaschen wurde. Nach Abschluss der Arbeiten kann der Kunde das Fahrzeug wieder in der Werkshalle abholen. Eine Abholung oder Verbringung des Fahrzeugs an einen anderen Ort ist nur nach vorheriger Vereinbarung möglich. In solchen Fällen wird im Einzelfall ein gesondertes Entgelt mit dem Kunden vereinbart. Es ist wichtig, dass alle Vereinbarungen schriftlich festgehalten werden, um Missverständnisse zu vermeiden.

 

5. Haltbarkeit der Folierung / Untergründe

 

Die Haltbarkeit der Folie hängt von der Beschaffenheit des Untergrunds ab, auf dem sie angebracht wird. Wenn die Folie auf sauberen, wachs- und politurfreien Oberflächen angebracht wird, gelten die Haltbarkeitsangaben des Folienherstellers. Es ist jedoch häufig der Fall, dass die Haltbarkeit verkürzt wird, wenn die Folie auf über lackierten Kunststoffteilen angebracht wird. Bitte beachten Sie, dass nicht lackierte Kunststoffteile mit Silikonanteil nicht mit der Folie verklebt werden können. Wenn Lackkorrekturen nach Unfällen oder anderen Einflüssen von einem Fachbetrieb durchgeführt wurden, stellen sie in der Regel kein Hindernis für die Verklebung dar. Bitte beachten Sie, dass wir keine Rost-, Silikon- oder Gummiflächen bekleben. Unsere Beschichtung erfolgt ausschließlich auf glatten Oberflächen. Eine Haftung der Folie auf strukturiertem Kunststoff kann nicht garantiert werden. Bitte beachten Sie, dass eine Gewährleistung der Folierung nur bei werksseitiger Lackierung gegeben wird und nicht bei Nachlackierungen.

 

6. Schäden durch die Folierung

 

Bei einer Folierung kann es leider nicht immer vermieden werden, dass die Folie nach dem Aufbringen auf den Lack geschnitten werden muss. Wir bemühen uns jedoch, diese Schnitte an Stellen durchzuführen, die nicht leicht einsehbar und unauffällig sind. Durch das Schneiden können leichte Kratzer im Lack entstehen, die in der Regel durch Polieren entfernt werden können. Beim Entfernen der Folie können Schäden am Lack auftreten, wie das Abziehen von Lacksplittern oder ähnlichem. In den meisten Fällen sind solche Schäden auf Fehler am Lack zurückzuführen, wie unsachgemäße Ausbesserungen oder nachlackierte Stellen. Bei der Folierung von Scheiben kann es vorkommen, dass sich beim Entfernen der Folie einzelne Drähte der Scheibenheizung ganz oder teilweise ablösen. Bitte beachten Sie, dass wir keine Haftung für die genannten Schäden übernehmen können, da sie unvermeidbar sind.

 

7. Folien mit Struktur

 

Folien, die eine strukturierte Beschaffenheit aufweisen, wie zum Beispiel eine Carbonstruktur, können optische Unterschiede aufweisen, die insbesondere bei großflächigen Verklebungen sichtbar sein können. Diese Unterschiede sind auf die Produktionsbedingungen zurückzuführen und stellen keine Mängel dar. Darüber hinaus kann es bei stark gewölbten Bauteilen zu einer Verformung der Folienstruktur kommen.

 

8. Schäden an Kunststoffteilen/Typenbezeichnungen

 

Die Entfernung bestimmter Teile kann zusätzliche Kosten verursachen. Zier- und Gummileisten, die mit Kunststoffklipsen befestigt sind und vor der Verklebung entfernt werden müssen, können abbrechen und müssen beim Hersteller nachbestellt werden. Der Ersatz dieser Kleinteile ist ein normaler Vorgang, der zu einem hochwertigeren Ergebnis führt. Die Kosten für diese Teile werden vom Auftraggeber getragen.

 

9. Falten und Überlappungen bei der Folierung

 

Die Folierung eines Fahrzeugs ist optisch kaum von einer Lackierung zu unterscheiden, jedoch unterscheidet sie sich in ihren Eigenschaften von einer Lackierung. Es kann zu Faltenbildungen kommen, insbesondere bei stark gewölbten Teilen, aber diese werden so bearbeitet, dass sie nicht sofort ins Auge fallen. Diese Faltenbildungen sind meist unvermeidbar und stellen keine Mängel dar. Bei Verklebungen von Flächen, die die Breite der Folie überschreiten, kann es erforderlich sein, an unproblematischen Stellen eine Überlappung vorzunehmen.

 

10. Einschlüsse durch Staub / Wasser 

 

Es kann vorkommen, dass sich während der Verarbeitung kleine Staubpartikel zwischen der Folie und dem Lack ansammeln. Aufgrund der Struktur der Folie lösen sich diese Partikel innerhalb von zwei Wochen nach der Verklebung fast vollständig auf. Gleiches gilt für eventuell auftretende Luftbläschen, die während der Verarbeitung normal sind. Bei Nassverklebung können sich "Wasserblasen" bilden, die jedoch nach etwa vier Wochen vollständig verschwinden. Bei Scheibentönungen ist es nicht möglich, sie vollständig frei von Fett und Staub zu realisieren. Wir möchten darauf hinweisen, dass bei genauer Betrachtung aus nächster Nähe Staubpartikel sichtbar sein können. Dies ist unvermeidlich und stellt keinen Mangel dar. Auch bei Fahrzeugbeklebungen, sei es eine Voll- oder Teilverklebung, können Staubeinschlüsse zwischen der Folie und dem Untergrund auftreten, was kein Grund zur Reklamation ist.

 

11. Problematische Stellen / Einleger / Sichtbare Flächen / Zusatzkosten durch erforderliche Montage bzw. Demontagearbeiten

 

Aufgrund des Einbaus sicherheitstechnischer Elemente wie Seitenairbags und anderer elektronisch verarbeiteter Geräte im Fahrzeug gestaltet sich die Demontage für die Folienverklebung teilweise schwierig. In solchen Fällen ist es ratsam, Fachpersonal einer Werkstatt hinzuzuziehen. Die Demontage und anschließende Montage dieser Teile liegt in der Verantwortung des Kunden, es sei denn, es wurde eine andere Vereinbarung getroffen. Wenn der Kunde diese Arbeiten nicht wünscht, müssen gewisse Einschränkungen akzeptiert werden. Die Folie kann dann nicht als ein durchgehendes Stück verarbeitet werden, sondern es werden Überlappungen mit sogenannten Einlegern verwendet. Die Schnitte in der Folie werden an unauffälligen Stellen vorgenommen. In stark gewölbten Bereichen, insbesondere an Frontschürzen, ist es oft unvermeidlich, mit Einlegern zu arbeiten, um eine Überdehnung und Ablösung der Folie zu verhindern. Alle lackierten Flächen, die sich im normalen Sichtbereich befinden (Augenhöhe im Stand und in Hocke vor dem Fahrzeug), werden foliert. In Bereichen, in denen die Folie gedehnt werden muss, können Dehnungsstreifen, Farbveränderungen oder ähnliche Oberflächenveränderungen auftreten. Dies ist aufgrund der Eigenschaften der Folie unvermeidlich und stellt keinen Grund zur Beanstandung dar.

 

12. Nachträgliche Folierungen (z.B. Ausbesserung nach Unfall)

 

Bei Nachfolierungen können Farbabweichungen auftreten, die unter anderem auf das Herstellungsverfahren der Folien zurückzuführen sind. Dies gilt auch für den normalen Verschleiß im Vergleich zu den ursprünglich folierten Teilen. Wir haben keinen Einfluss auf diese Umstände. Es ist ratsam, die Folierung regelmäßig zu reinigen und gegebenenfalls aufzubereiten, um das Risiko von Farbabweichungen durch langen Gebrauch zu minimieren.

 

13. Entfernen der Folie

 

Natürlich ist es möglich, Ihr Fahrzeug problemlos in den ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen. Die Folie kann bei ordnungsgemäßer Pflege innerhalb der angegebenen Haltbarkeitsdauer rückstandsfrei entfernt werden. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Entfernung der Folie nicht im Preis der Folierung enthalten ist. Eventuell verbleibende Klebstoffreste werden mit schonenden Reinigern entfernt, die den Lack nicht beschädigen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass bei einer Rückrüstung Lackschäden generell auftreten können, insbesondere in nachlackierten oder bereits vorgeschädigten Bereichen. Eine vollständige Ausschließung solcher Schäden kann nicht garantiert werden.

 

14. Pflegehinweise

 

Die Haltbarkeit der Folien beträgt in der Regel 3-10 Jahre, abhängig von der Art der Folie und der Positionierung (vertikal/horizontal) auf dem Fahrzeug. Um die Haltbarkeit so lange wie möglich zu gewährleisten, ist es wichtig, folgende Pflegemaßnahmen strikt einzuhalten:

 

- Die Folie sollte alle sechs Monate mit einem für Fahrzeugfolien geeignetem Hartwachs        behandelt werden, um ein Verblassen zu verhindern.

- Die Folie ist waschstraßenfest, jedoch können Bürstenwaschanlagen die Oberfläche beschädigen. Eine Textilwäsche wird empfohlen. Vermeiden Sie Waschprogramme mit Heißwachs, da diese ebenfalls die Oberfläche angreifen können.

- Stellen Sie sicher, dass eventuell vorhandene Polierwalzen in vollautomatischen Waschstraßen ausgeschaltet sind, um Schäden durch hohen Anpressdruck zu vermeiden.

- In den ersten 14 Tagen nach der Verklebung sollte die Folie nicht gereinigt werden, da dies die Haftfähigkeit beeinträchtigen und zu vorzeitigem Ablösen führen kann.

- Verwenden Sie keine ätzenden oder lösemittelhaltigen Reinigungsmittel für die Reinigung und Pflege der Folie. Die Verwendung solcher Mittel unterliegt nicht unserer Haftung.

- Glänzende Folien können regelmäßig mit hochwertigen Polituren behandelt werden, um die UV-Beständigkeit und Haltbarkeit zu erhöhen.

- Reinigen Sie die Folie gründlich alle 8-10 Wochen, um Schmutzansammlungen zu vermeiden. Häufiges Waschen kann jedoch zu Abnutzung oder Kratzern auf der Folie führen.

- Vermeiden Sie aggressive Reinigungsmittel, lösemittelhaltige Reiniger oder Zusatzprodukte in Waschanlagen, da diese die Folie negativ beeinflussen können.

- Verwenden Sie nur Wachse und Polituren ohne Schleifmittel zur Behandlung der Folie.

- Verschmutzte Stellen auf der Folie sollten umgehend entfernt werden, da sie die Folie angreifen können.

- Bei der Verwendung von Dampfstrahlern oder Vorsprühreinigern sollte ein Mindestabstand von 80 cm zur Folienoberfläche eingehalten werden. Reinigen Sie Stöße und Folienkanten behutsam, indem Sie den Wasserstrahl nicht direkt darauf richten.

- Waschanlagen mit rotierenden Bürsten sind nicht empfehlenswert, da sie Glanzeffekte verursachen können. Handwäsche wird daher ausdrücklich empfohlen. Überprüfen Sie Textilwäschen auf den Zustand der Textillappen, um Schäden zu vermeiden.

- Verwenden Sie keine handelsüblichen Wachse und holen Sie sich bei Bedarf unseren individuellen Rat zur Pflege ein.

- Teilfolierungen erfordern besondere Aufmerksamkeit bei der Fahrzeugwäsche, um freistehende Kanten zu schützen. Halten Sie den Hochdruckreiniger auf Abstand, da der Wasserstrahl die Folie beschädigen kann. Steinschläge können feine Konturstreifen beschädigen und dazu führen, dass sich das Dekor nach der Fahrzeugwäsche löst. 

- matte Folien dürfen nicht poliert werden

 

Bitte beachten Sie, dass diese Pflegehinweise dazu beitragen, die Haltbarkeit der Folie zu maximieren und Schäden zu vermeiden.

 

15. Nachbesserung / Gewährleistung

 

Wir gewährleisten die ordnungsgemäße Funktion der fachgerecht verlegten Folie für einen Zeitraum von 24 Monaten, jedoch nur für Fahrzeuge, die vom Hersteller original lackiert wurden. Für nachlackierte Fahrzeuge können wir keine Gewährleistung übernehmen. Sollte ein Gewährleistungsfall eintreten, bitten wir Sie, einen Termin zur Begutachtung in unserer Werkstatt zu vereinbaren. Kleinere Mängel können zeitnah und nach Absprache behoben werden. Bei berechtigten Beanstandungen behalten wir uns das Recht vor, innerhalb einer angemessenen Frist nach unserer Einschätzung entweder eine Neuherstellung oder eine Nachbesserung vorzunehmen. Bitte beachten Sie, dass jegliche Mängelbeseitigung durch Dritte ohne unsere Zustimmung uns von jeglicher Mängelhaftung entbindet. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, das Fahrzeug bei Abholung zu überprüfen und eventuelle Mängel sofort anzuzeigen. Spätere Reklamationen können nicht akzeptiert werden. Sollte ein Mangel später auftreten, bitten wir Sie, die Mängelanzeige umgehend, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen schriftlich einzureichen. Bei berechtigten Reklamationen werden die Mängel nach Vereinbarung eines Termins behoben. Bitte beachten Sie, dass bei einer Fahrzeugfolierung aufgrund der Handarbeit kleinere Mängel auftreten können. Aus diesem Grund bieten wir unseren Kunden die Möglichkeit, ca. 2-3 Wochen nach Abschluss der Folierarbeiten einen kostenfreien Begutachtungstermin wahrzunehmen. Die allgemeine Gewährleistung beginnt ab dem Tag der Übergabe nach Abschluss der Folierung. Gewährleistungsarbeiten werden ausschließlich in unseren Räumlichkeiten durchgeführt. Durch eine Reparatur wird weder die Gewährleistung verlängert, noch wird für die ersetzten Teile eine neue Gewährleistungszeit begründet. Schäden am Fahrzeug, die nachweislich durch den Ein- und Ausbau von Anbauteilen während der Folierungsarbeiten entstanden sind, müssen innerhalb von 2 Wochen nach Fahrzeugauslieferung dem Verklebebetrieb gemeldet werden. Nach Ablauf der 14 Tage können keine Reparaturansprüche mehr geltend gemacht werden. Wir empfehlen Ihnen daher, Ihr Fahrzeug am Übergabetag auf mögliche Funktionsstörungen zu überprüfen. Die Gewährleistung für Folien variiert je nach Hersteller und beträgt in der Regel zwischen drei und zehn Jahren. Zu den Herstellern, bei denen diese Gewährleistung gilt, gehören STEK, 3M, Avery, Oracal und KPMF und. Bitte beachten Sie jedoch, dass bei Verwendung von Folien von nicht namhaften Herstellern, die auf Kundenwunsch angebracht werden sollen, jeglicher Garantieanspruch entfällt. 

 

16. Zulassung im Straßenverkehr (StVO)

 

In Deutschland sind Fahrzeuge, die den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) entsprechen, von einer Eintragung der Farbänderung befreit. Wenn Sie Ihr Fahrzeug in einem anderen Land zugelassen haben, empfehlen wir Ihnen dringend, vor der Folierung zu klären, ob dort behördliche Anforderungen erfüllt werden müssen. Es ist ratsam, Ihre Kfz-Versicherung über den Farbwechsel Ihres Fahrzeugs zu informieren.

 

17. Leistungshindernisse

 

Bei unvorhersehbaren Ereignissen wie höherer Gewalt (z.B. extremen Wetterbedingungen) oder anderen unvorhersehbaren Umständen (z.B. Nichtverfügbarkeit von Folien) besteht kein Anspruch auf die Durchführung des Auftrags. Sollte der Auftraggeber dennoch auf der Durchführung des Auftrags bestehen, übernimmt Wrapstuff keine Gewähr für die Verarbeitung und die Folie. Sobald das Hindernis für die Leistungserbringung nicht mehr besteht, wird sich Wrapstuff bemühen, den Auftrag innerhalb eines angemessenen Zeitraums durchzuführen. In solchen Fällen haftet Wrapstuff nicht für entstandene Kosten oder mittelbare Schäden, wie entgangenen Gewinn oder Ansprüche Dritter. Falls der Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige schriftliche Absage storniert, ist Wrapstuff berechtigt, ohne besonderen Nachweis die entstandenen Materialkosten und Ausfallzeiten als Entschädigung in Rechnung zu stellen bzw. einzubehalten. In der Regel werden dabei 20% der Auftragssumme oder mindestens der Materialpreis berechnet.

 

18. Datenschutz

 

Die uns vom Kunden bereitgestellten Daten werden ausschließlich zur Abwicklung der Verträge gespeichert und verarbeitet. Wir geben die personenbezogenen Daten des Kunden ohne ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weiter. Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen Dienstleistungspartner, die zur Bestellabwicklung die Daten benötigen (z.B. das Versandunternehmen für die Lieferung oder das Kreditinstitut für die Zahlungsabwicklung), Zugriff auf die Daten haben. In solchen Fällen beschränken wir die Übermittlung der Daten auf das notwendige Minimum. Wir behalten uns vor, Fotos unserer Arbeiten zu Werbe- und Promotionzwecken anzufertigen. Mit der Vergabe des Auftrags stimmt der Kunde dieser Vereinbarung zu. Dabei werden die Kfz-Kennzeichen auf den Fotos unkenntlich gemacht.

 

19. Rechnungsstellung, Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug

 

Die Rechnungsstellung erfolgt gemäß den vereinbarten Bedingungen in der Regel nach Auslieferung der Ware. Im Privatkundenbereich ist die Zahlung sofort in bar fällig. Die angegebenen Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer. Der Rechnungsbetrag ist spätestens 7 Tage nach Erhalt der Rechnung zu begleichen. Es ist nicht gestattet, Forderungen von Wrapstuff mit eigenen Forderungen aufzurechnen, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Der Auftraggeber darf ohne vorherige Zustimmung von Wrapstuff keine Rechte aus diesem Vertrag an Dritte übertragen.